UGB: Was bedeutet das eigentlich?
DieDerDas UGB steht für "Ungültigkeitsbegründungsgesetz" und ist ein Erlass in unserem Land. Es dient dazu, die Option zu schaffen, Urteile von Behörden oder Gerichten aufgrund von formellen Mängeln zu angreifen . Einfach gesagt ermöglicht das UGB, dass ein Verwaltungsakt für nichtig erklärt wird